ARBEITSSTRAFRECHT VORSTAND GESCHÄFTSFÜHRUNG LEITENDE ANGESTELLTE


Einen komplexen Teilbereich des Wirtschaftsstrafrecht stellt das Arbeitsstrafrecht dar. Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte werden nicht selten mit strafrechtlichen Vorwürfen an der Schnittstelle zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, aber auch zum Steuer-, Verwaltungs- und Sozialrecht konfrontiert. Für die effektive Verteidigung in diesem Bereich gewährleisten wir neben der umfassenden Expertise in der Verteidigung auch fundierte Kenntnisse in den Schnittpunkten.

Umfassende Verteidigung ist z.B. notwendig beim Vorwurf des / der:

- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Illegale Beschäftigung von Ausländern
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz