STRAFANZEIGEN UND NEBENKLAGEN


Strafanzeigen können sinnvoll als Werkzeug zur Interessenwahrnehmung des Verletzten (des Opfers) eingesetzt werden, gleich ob Sie persönlich betroffenen sind oder Sie verantwortlich für die Wahrung der Interessen Ihres Unternehmens zeichnen. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die Begründetheit des Tatverdacht und die Zweckmäßigkeit der Erstattung einer Strafanzeige, die wir bei Bedarf aufbereiten und der Staatsanwaltschaft zur Aufnahme der Ermittlungen zuleiten. In geeigneten Fällen führen wir darüber hinaus die Nebenklage und bringen Ihre Interessen in dem gegen den Täter geführten Strafverfahren zur Geltung.

Im Rahmen der sog. Rückgewinnungshilfe besteht im Strafverfahren zudem die Möglichkeit, durch Straftaten verlustig gegangene Vermögenswerte zu sichern und so die Rückführung zu gewährleisten. Auch hierbei unterstützen wir gerne auftragsgemäß die zuständigen Ermittlungsbehörden, ggf. flankiert durch interne Erhebungen, bei den notwendigen Ermittlungen.