INDIVIDUALVERTEIDIGUNG ENGAGIERT COURAGIERT KOMPETENT


Verteidigung ist Kampf. Wir wissen das! Unerschrocken, furchtlos und mit hoher fachlicher Expertise stellen wir uns engagiert vor Sie. Einmal in den Verdacht einer Straftat geraten, bedarf der Beschuldigte möglichst frühzeitig fachlich versierten Beistand. Schon im Ermittlungsverfahrens stehen den Strafverfolgungsbehörden einschneidende Zwangsmaßnahmen gegen die persönliche Freiheit (Durchsuchung, Festnahme / Untersuchungshaft) und das Vermögen (Arrestierung des Vermögens) zur Verfügung.

Diesem mächtigen Instrumentarium mit den zulässigen Mitteln der Strafprozessordnung wirksam entgegen zu treten, ist unsere primäre Aufgabe in diesem Verfahrensstadium. Wir prüfen sorgfältig, ob die ergriffene Maßnahme formal rechtmäßig ist und die konkrete Umsetzung von einem etwaig notwendigen Gerichtsbeschluss gedeckt ist. Ihre betroffenen Freiheitsrechte wahren wir im Bedarfsfall durch Einlegung von Rechtsmitteln.

Schon früh beginnt die Verteidigung gegen den erhobenen Tatvorwurf. Auf Basis des individuell erörterten Inhalts des amtlich geführten Vorgangs steht die Entscheidung an, ob und ggf. wie sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlässt. Der Wert des Schweigens wird von Laien häufig unterschätzt. Eine Einlassung muss wohl überlegt und deren Folgen und Wechselwirkungen sorgsam betrachtet und abgewogen werden. Ist der Tatvorwurf materiell begründet und lässt es die Beweislage nach Abwägung ratsam erscheinen, bemühen wir uns um eine Verfahrenserledigung außerhalb einer öffentlichen Hauptverhandlung, um eine weitere, erhebliche Belastung für den Betroffenen zu vermeiden. Schon an diesem Punkt des Straverfahrens greifen die Möglichkeiten einer verfahrensbeendenden Absprache.

Besondere Expertise verfügen wir auch im Hinblick auf die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Die Kunst der Verteidigung liegt darin, dem Prozess mit den zur Verfügung stehenden zulässigen Mitteln zu Ihren Gunsten einen Stempel aufzudrücken, um Ihre Position zu stärken und berechtigte Zweifel zu Gehör zu bringen. Ein unliebsames Prozessergebnis fechten wir für Sie mit dem Rechtsmittel der Berufung oder Revision an. Letzteres hat sich in der modernen Strafverteidigung zu einer umfassenden und ausgesprochen komplexen Spezialmaterie entwickelt, die wir anerkanntermaßen souverän beherrschen.