UNTERNEHMENSVERTEIDIGUNG ENGAGIERT COURAGIERT KOMPETENT


Unternehmen können in vielfältiger Weise in ein Strafverfahren involviert werden. Gleich, ob sich ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter oder Organe des Unternehmens oder - als Bußgeldverfahren - gegen das Unternehmen selbst richtet, stets können die Folgen potenzieller Zwangsmaßnahmen gewichtet sein und den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Das betrifft in erster Linie Maßnahmen der Vermögensarrestierung und Gewinnabschöpfung, aber auch die in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Aktivitäten der Verfolgungsbehörden wie die Durchsuchung, die medienwirksame Festnahme von Entscheidungsträgern.

Besonderes Augenmerk verdient in einer solchen Situation die Abgrenzung der Unternehmensinteressen von den Individualinteressen Dritter, wie zum Beispiel die verdächtiger Mitarbeiter oder Organe. Häufig ist es ratsam, interne Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts vorzunehmen und zu Tage getretenen Zeugen ggf. die Inanspruchnahme eines Zeugenbeistands anzuraten. Einen wesentlichen Aspekt nimmt in diesem Zusammenhang auch die Koordination der Gesamtaktivitäten, also der Unternehmensverteidigung im engeren Sinne und der notwendig gewordenen Individualverteidigungen ein.

Schließlich kann das Unternehmen durch kriminelles Handeln von innen oder außen selbst verletzt sein. In diesem Fall stehen wir Ihnen ebensfalls mit Rat und Tat zur Seite. Interne Ermittlungen und die Aufbereitung und Erstattung von Strafanzeigen, aber auch die Sicherung veruntreuten Vermögens oder betrügerisch erlangten Gegenständen mit den zulässigen Mitteln sind Kernpunkte adäquaten Handelns.