VERFASSUNGSBESCHWERDEN AUßERORDENTLICH KOMPLEX FRISTGEBUNDEN


Die Verfassungsbeschwerde ist das letzte Rechtsmittel gegen eine strafgerichtliche Entscheidung. Sie ist ein sog. außerordentlicher Rechtsbehelf. Die (erfolgreiche) Erhebung einer Verfassungsbeschwerde setzt das Durchlaufen des gesamten zur Verfügung stehenden Rechtsweges voraus. Doch ist das Bundesverfassungsgericht keine "Superrevisionsinstanz". Allein der Umstand, dass eine gerichtliche Entscheidung falsch ist, vermag der Verfassungsbeschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. Darüber hinaus ist darzulegen, dass der Verurteilte durch die gerichtliche Entscheidung in spezifisch verfassungswidriger Weise in seinen Grundrechten betroffen ist.

Die Strafverteidiger unseres Hauses verfügen allesamt über fundierte Erfahrungen und Expertise in Fragen der Verfassungsbeschwerde.