DER NOTAR EHEVERTRAG SCHEIDUNG TRENNUNGSFOLGEN

Unsere Beratungs- und Gestaltungsleistungen im Bereich des Familienrechts sind focussiert auf Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dabei beraten wir die Vertragsparteien umfassend, neutral und gestalten das Verfahren so, dass eine Übereilung einer Partei ausgeschlossen ist. Der Notar zeigt im Rahmen der Beratung die rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch die durch die Rechtsprechung gesetzten Grenzen der Vertragsfreiheit in diesem Rechtsbereich auf. Der Notar berät dazu, welche Regelungen in Ihrem Fall individuell sinnvoll und welche Modifikationen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft unter Zugrundelegung des von Ihnen gewählten Ehemodells angezeigt sind. Ihnen wird neutrale Beratung auch dann zuteil, wenn in Ihrer konkreten Lebenssituation vom Abschluss eines Ehevertrages abgesehen werden kann.

Im Fall konkreter Scheidungs- und Trennungsabsichten setzen wir, ggf. in enger Abstimmung mit Ihrem/Ihrer anwaltlichen Berater(in), Ihre Gestaltungswünsche in klare und rechtssichere Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen um. Das kann im Einzelfall zu einer Abkürzung des Scheidungsverfahrens führen und den gesamten Prozess begünstigen. Besonderen Raum nimmt in diesem Zusammenhang wiederum die Beratung im Hinblick auf die erbrechtlichen Folgen der gewählten Vereinbarungen ein. So trägt der Notar zu Rechtsfrieden in einer zumeist emotional schwierigen Situation bei.