DER NOTAR GEBÜHREN TRANSPARENT GÜNSTIGER ALS GEDACHT


Die Gebühren für die vom Notar erbrachten Dienstleistungen richten sich dem Grunde und der Höhe nach nach der bundeseinheitlich geltenden Kostenordnung (KostO). Wie bei jeder von einer öffentlichen Behörde erbrachten Dienstleistung ist auch beim Notar jede privatrechtliche Vereinbarung über die anfallenden Gebühren gesetzlich ausgeschlossen. Die Höhe der Gebühren richten sich dabei nach dem sog. Gegenstandswert.

Allerdings sind die Gebühren häufig geringer als von Vielen angenommen. Sprechen Sie uns ans. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte.